
Bitte vereinbaren Sie stets – auch bei akuten Erkrankungen - einen Termin, bevor Sie in die Praxis kommen. Sie ersparen Ihrem kranken Kind damit unnötige Wartezeiten in der Praxis, die Sie besser zuhause in gewohnter und stressfreier Umgebung verbringen. Notfälle sind davon natürlich ausgenommen.
Termine für zeitaufwendige Untersuchungen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen bitten wir Sie, frühzeitig zu vereinbaren (möglichst 4 bis 6 Wochen vorab, ab der Vorsorge U8 4 Monate vorab).
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine telefonische Absage.
Bitte immer mitbringen
Versichertenkarte des Kindes (oder zur U2 oder U3 ggf. die vorläufige Bescheinigung der Krankenkasse)Gelbes HeftImpfpassMutterpass (nur zur U2/U3)Auswärtige Befunde falls vorhandenBei Kleinkindern bitte immer an Windeln, Wickeltasche und Trinkflasche denken, bei Säuglingen und Kleinkindern kuschlige Decke oder Tuch für die UntersuchungsliegeIm Falle einer fachärztlichen kinderkardiologischen Abklärung bringen Sie uns bitte eine Überweisung Ihres behandelnden Kinderarztes mit

Impfungen geben die Möglichkeit, Ihr Kind vor bedrohlichen Infektionserkrankungen und ihren z.T. schwerwiegenden Komplikationen zu schützen. Wir bieten Ihnen alle Impfungen gemäß den Empfehlungen der „ständigen Impfkommission“ (STIKO) und entsprechend dem aktuellen medizinischen Wissensstand an. Spezielle Reiseimpfungen werden je nach Erfordernis nach entsprechender Beratung durchgeführt (diese sind aber nicht immer Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen).
Weitergehende Informationen zum Thema „Impfen“ finden sie hier:

Bei Problemen, Sorgen, Ängsten, bei denen wir vielleicht nicht weiterhelfen können, gibt es hier Hilfe:
- www.nummergegenkummer.de
- Kinder- und Jugendtelefon: 116111
- Elterntelefon: 0800 111 0 550

Während der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist können dem Patienten oder dessen gesetzlichem Vertreter auf Wunsch Auszüge aus der Patientenakte ausgehändigt werden.
Wenn Sie dies wünschen, haben Sie zwei mögliche Wege diese Unterlagen anzufordern.
1. Kommen Sie während der Öffnungszeiten in die Praxis und füllen Sie das entsprechende Formblatt gleich in der Praxis aus oder
2. laden Sie sich das unten angegebene Formblatt herunter und drucken Sie es aus. Senden Sie uns anschließend das ausgefüllte Formblatt per Post an die auf dem Formblatt angegebene Praxisadresse.
Die angeforderten Unterlagen werden innerhalb von etwa zwei Wochen (im Fall von Praxisurlaub evtl. auch länger) per Post an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in der Praxis abholen.
Achtung:
Werden Befunde Dritter (Krankenhausberichte, Entlassungsbriefe, Facharztberichte, therapeutische Berichte etc.) angefordert, entstehen für die Kopien Kosten, die durch den Anfordernden zu tragen sind. Diese betragen pro Seite 50 Cent für die ersten 50 Seiten und 15 Cent für jede weitere Seite, zuzüglich Porto 1,60 € für einen Großbrief. Sie erhalten mit den Unterlagen eine entsprechende Rechnung.
Alternativ können Sie die Befunde Dritter auch direkt dort anfordern.

Wir freuen uns auf Sie !
Dr. med. Stefan Stuhrmann
Kinder- & Jugendarzt
Hauptstraße 35, 76316 Malsch
07246 944 844
Sprechzeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung