Vorsorge
Für Kinder werden von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr 11 Vorsorgeuntersuchungen durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt: U1 bis U9 und J1. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt drei zusätzliche Gesundheitscheck: U10, U11 und J2. Die Kosten dafür erstatten noch nicht alle Krankenkassen. Informieren Sie sich bei uns oder, wenn wir Ihnen keine Auskunft geben können, bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.
Die Untersuchungen können - auch bei Frühgeborenen - nur in den unten angegebenen Zeiträumen (in Einzelfällen, z.B., weil Ihr Kind stationär behandelt wird, unter Berücksichtigung von Toleranzgrenzen) in Anspruch genommen werden. Sie werden auch nur innerhalb der Toleranzgrenzen von Ihrer Krankenkasse erstattet.
U1: Direkt nach der Geburt
U2: 3.-10. Lebenstag (Toleranzgrenze 3.-14. Lebenstag)
U3: 4.-5. Lebenswoche (Toleranzgrenze 3.-8. Lebenswoche)
U4: 3.-4. Lebensmonat (Toleranzgrenze 2.-4 ½. Lebensmonat)
U5: 6.-7. Lebensmonat (Toleranzgrenze 5.-8. Lebensmonat)
U6: 10.-12. Lebensmonat (Toleranzgrenze 9.-14. Lebensmonat)
U7: 21.-24. Lebensmonat (Toleranzgrenze 20.-27. Lebensmonat)
U7a: 34.-36. Lebensmonat (Toleranzgrenze 33.-38. Lebensmonat)
U8: 46.-48. Lebensmonat (Toleranzgrenze 43.-50. Lebensmonat)
U9: 60.-64. Lebensmonat (Toleranzgrenze 58.-66. Lebensmonat)
U10: 7–8 Jahre
U11: 9–10 Jahre
J1: 13 Jahre (Toleranzgrenze 12 bis 14 Jahre)
J2: 16-17 Jahre
Mehr InfosIm Download-Bereich finden Sie neben anderen nützlichen Informationen auch Fragebögen zu den Vorsorgeuntersuchungen, die Sie idealerweise schon vorab zuhause ausfüllen und zur Untersuchung mitbringen. Damit können wir uns besser auf die Untersuchung und bestimmte Fragestellungen einstellen.
Die in der Richtlinie genannten Zeiträume und Untersuchungsumfänge sind für uns Kinderärzte vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bindend. Unsere Leistungen müssen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein und "sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." [§12 SGB V]
Es gibt ergänzende Untersuchungen, die vom Gesetzgeber als nicht medizinisch notwendig angesehen werden, die aber im Einzelfall sinnvoll sein können und die wir Ihnen daher anbieten möchten. Diese ergänzenden Angebote sind sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Sollten sich in diesen Untersuchungen Befunde ergeben, die kontroll- oder behandlungsbedürftig sind, übernehmen die Krankenkassen die Folgekosten.
Die Informationen zu den IGeL-Leistungen sowie eine Information über die für Sie entstehenden Kosten händigen wir Ihnen gerne in der Praxis aus.
Wir freuen uns auf Sie !
Dr. med. Stefan Stuhrmann
Kinder- & Jugendarzt
Hauptstraße 35, 76316 Malsch
Sprechzeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung